Nutzungsbedingungen
Entwurf, noch nicht rechtlich geprüft. Diese Fassung ist ein Gerüst und vor dem öffentlichen Start von einer Fachperson durchzusehen.
Fassung 2026-09-10.
1. Geltungsbereich und Anbieterin
Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung von ZenEqui, einer Anwendung zur Verwaltung von Pferden und der damit verbundenen Dienstleistungen.
ZenEqui ist ein Angebot der Einzelfirma Equi Zelder, Chantal Zelder, Im Grabaton 9, 9494 Schaan, Liechtenstein. Der Produktname ist eine Bezeichnung und keine eigene Rechtsperson; Vertragspartnerin ist immer die Firma. Die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
2. Was ZenEqui leistet
ZenEqui stellt eine Anwendung bereit, in der Nutzerinnen und Nutzer Pferde erfassen, Verlaufseinträge und Fotos festhalten, Termine und Erinnerungen führen und einzelnen Personen Zugriff auf bestimmte Daten einräumen können.
ZenEqui erbringt keine tierärztlichen, hufkundlichen oder sonstigen fachlichen Leistungen und gibt keine Empfehlungen zur Behandlung von Tieren. Die Anwendung hält fest, was Menschen eintragen; sie beurteilt es nicht.
3. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt mit der Registrierung eines Zugangs zustande. Dabei ist diesen Nutzungsbedingungen zuzustimmen und die Datenschutzerklärung zur Kenntnis zu nehmen.
4. Zugang und Zugangsdaten
Ein Zugang ist persönlich. Zugangsdaten sind vertraulich zu halten und nicht weiterzugeben. Wer den Verdacht hat, dass Dritte Kenntnis erlangt haben, ändert das Passwort umgehend.
Einladungs- und Kalenderadressen, die die Anwendung erzeugt, wirken wie ein Passwort: Wer sie besitzt, erhält den damit verbundenen Zugriff. Sie sind entsprechend zu behandeln.
5. Inhalte und Daten Dritter
Für die eingetragenen Inhalte ist die eintragende Person verantwortlich. Es dürfen keine rechtswidrigen Inhalte und keine Inhalte eingestellt werden, an denen die nötigen Rechte fehlen – das gilt insbesondere für Fotos.
Wer die Anwendung beruflich für fremde Tiere und deren Halterinnen nutzt, trägt für diese Daten die Verantwortung gegenüber den betroffenen Personen: rechtmässige Erhebung, Information, Auskunft und Löschung.
Offen und vor dem Start zu klären: Ob und ab wann Equi Zelder gegenüber beruflich nutzenden Personen Auftragsverarbeiterin ist und deshalb ein Auftragsverarbeitungsvertrag nötig wird. Das ist keine Formalie – davon hängt ab, welche Pflichten wen treffen und was in dieser Ziffer stehen muss.
6. Verfügbarkeit
ZenEqui wird mit Sorgfalt betrieben, aber ohne Zusage einer bestimmten Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, Störungen und Ausfälle von Vorleistungen können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.
Die Anwendung ersetzt keine eigene Sicherung wichtiger Unterlagen. Wer Nachweise braucht – etwa Abstammungspapiere oder Medikamentennachweise –, bewahrt sie zusätzlich ausserhalb der Anwendung auf. Ein Export der eigenen Daten steht im Konto bereit.
7. Pflichten bei der Nutzung
Die Anwendung darf nicht dazu benutzt werden, ihre Zugriffsregeln zu umgehen, fremde Zugänge zu verwenden, sie automatisiert übermässig abzufragen oder ihre Funktionsfähigkeit zu beeinträchtigen.
8. Preise und Bezahlung
Offen: Zum Zeitpunkt dieser Fassung ist ZenEqui kostenlos, und es gibt keinen Bezahlvorgang. Geplant ist, dass die Nutzung bis zu zwei Pferden kostenlos bleibt und ab dem dritten entweder ein Abonnement oder eine werbefinanzierte Nutzung gewählt wird. Preise, Abrechnungszeiträume und der Zahlungsweg stehen noch nicht fest. Diese Ziffer ist zu ergänzen, bevor das erste Mal Geld verlangt wird – zusammen mit Ziffer 12.
9. Laufzeit, Kündigung und Löschung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit ohne Frist beendet werden, indem der Zugang gelöscht wird. Der Weg dazu steht in der Anwendung im Konto und ist unter Daten und Konto löschen beschrieben.
Equi Zelder kann einen Zugang beenden, wenn gegen diese Nutzungsbedingungen erheblich oder wiederholt verstossen wird. Vorher wird, soweit zumutbar, darauf hingewiesen.
10. Haftung
Offen: Der Haftungsumfang ist rechtlich zu bestimmen. Übliche Regelungen begrenzen die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und lassen die Haftung für Leben, Körper und Gesundheit sowie zwingende gesetzliche Haftung unberührt. Welche Fassung hier zulässig ist, hängt vom anwendbaren Recht und davon ab, ob Verbraucherinnen betroffen sind.
11. Änderungen dieser Bedingungen
Änderungen werden angekündigt und beim nächsten Zugang angezeigt. Wer nicht zustimmt, kann den Zugang beenden.
Offen: Ob eine blosse Anzeige genügt oder eine ausdrückliche erneute Zustimmung nötig ist, ist zu klären – insbesondere gegenüber Verbraucherinnen.
12. Widerrufsrecht
Offen: Solange die Nutzung kostenlos ist, stellt sich die Frage nicht. Sobald ein kostenpflichtiges Abonnement angeboten wird, ist Verbraucherinnen ein Widerrufsrecht einzuräumen und darüber in vorgeschriebener Form zu belehren. Diese Ziffer ist vor dem ersten Bezahlvorgang von einer Fachperson zu erstellen.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Offen: Vorgesehen ist liechtensteinisches Recht mit Gerichtsstand am Sitz der Anbieterin. Zu prüfen ist, inwieweit das gegenüber Verbraucherinnen im EWR und in der Schweiz wirksam ist – zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates gehen in der Regel vor.
14. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.